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Wahlgrabstätten (Familiengrabstätten) mit einem oder
mehreren Beerdigungsplätzen
Wahlgrabstätten werden für Sargbeisetzungen mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben.
Auf jedem Sargplatz können zusätzlich 2
Urnen beigesetzt werden. Für die Pflege sind die Angehörigen zuständig. Eine Verlängerung ist möglich.
Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten kann auch im Vorwege erworben
werden. |
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Rasenwahlgrabstätten mit einem oder mehreren
Beerdigungsplätzen mit
Pflanzfläche
Rasenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und
Urnenbeisetzungen. Die
Grabstätten sind zu 2/3 in Rasen gelegt. 1/3 des Grabes kann von dem
Grabnutzer bepflanzt
werden, sofern ein Grab mit Pflanzfläche gewünscht wird. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist
möglich. |
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Blumengrabstätten mit einem oder
mehreren Beerdigungsplätzen
Blumengrabstätten sind Wahlgrabstätten (Familiengrabstätten) die ganz mit Stauden bepflanzt
werden. Hier können Särge bestattet und Urnen beigesetzt werden. Die Anlage
und Pflege der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Nach Absprache kann
der Grabnutzer einen "Pflanzspiegel" mit wechselnder Blumenbepflanzung anlegen, der
dann auch von den Angehörigen gepflegt wird.
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.
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Dorotheengarten - Urnenwahlgrabstätten
mit einem oder mehreren Urnenbeisetzungsplätzen
Der Dorotheengarten ist ein im Jahr 2011 eröffnetes Grabfeld für Urnenbestattungen. Je
Grabstätte ist nur eine vom Friedhof
gestellte Grabplatte zulässig. Die Anlage und Pflege der gesamten Anlage obliegt
aus Gestaltungsgründen der
Friedhofsverwaltung. Eigene Anpflanzungen sind nicht
zulässig. Die Grabstätten können als Einzelgrab oder auch mehrere
nebeneinander als Familiengrab genutzt werden. Das Nutzungsrecht kann auch
im Vorwege erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist
möglich. |
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Urnenwahlgrabstätten (Familiengrabstätten) mit
mehreren Urnenbeisetzungsplätzen
Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen mit
mehreren Grabplätzen. Für die Pflege sind die Angehörigen zuständig. Eine
Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich. |
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Reihengrabstätten
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen (Sargbeisetzungen),
die im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhezeit (25
Jahre) vergeben werden.
Die Grabstätte ist zu 2/3 in Rasen gelegt, 1/3 kann bepflanzt werden. Eine
Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. |
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Urnenreihengrabstätten
Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach erst
im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) zur Beisetzung einer Urne
vergeben werden. Die Grabstätte ist zu 2/3 in Rasen gelegt, 1/3 kann
bepflanzt werden. Eine Verlängerung der
Nutzungszeit ist nicht möglich. |
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Anonyme Grabstätten
In unserem anonymen Grabfeld werden ausschließlich Urnen beigesetzt.
Sie werden wie Reihengrabstätten der Reihe nach einzeln vergeben. Die Angehörigen
erfahren nicht die genaue Lage des Grabes, lediglich die Grabfeldbezeichnung.
Die Pflege des Grabfeldes wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Eine Verlängerung
der Nutzungszeit (20 Jahre) ist nicht möglich. |
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Rosendom - Urnenwahlgrabstätten mit einem
oder mehreren Urnenbeisetzungsplätzen (belegt)
Der Rosendom
ist ein im Jahr 2010 eröffnetes Grabfeld für Urnenbestattungen. Je
Grabstätte ist nur eine vom Friedhof
gestellte Grabplatte zulässig. Die Anlage und Pflege der gesamten Anlage obliegt
aus Gestaltungsgründen der
Friedhofsverwaltung. Eigene Anpflanzungen sind nicht
zulässig. Die Grabstätten können als Einzelgrab oder auch mehrere
nebeneinander als Familiengrab genutzt werden. Das Nutzungsrecht kann auch
im Vorwege erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist
möglich. |
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Ichthys-Garten - Urnenwahlgrabstätten
mit einem oder mehreren Urnenbeisetzungsplätzen
(belegt)
Der Ichthys-Garten
ist ein Grabfeld für Urnenbestattungen. Es ist nur eine vom Friedhof
gestellte Grabplatte zulässig. Die Pflege der gesamten Anlage obliegt der
Friedhofsverwaltung. Eigene Anpflanzungen sind nicht
zulässig. Die Grabstätten können als Einzelgrab oder auch mehrere
nebeneinander als Familiengrab genutzt werden. Das Nutzungsrecht kann auch
im Vorwege erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist
möglich. |
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Lutherrose - Urnenwahlgrabstätten
mit einem oder mehreren Urnenbeisetzungsplätzen in ganzer Rasenanlage
(belegt)
Die Pflege der gesamten Anlage obliegt der Friedhofsverwaltung. Für diese
Grabart gibt es ein gesondertes Grabfeld. Blumen und Gestecke sind nur an
den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Es ist nur eine vom Friedhof
gestellte Grabplatte zulässig. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich. |
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Schmetterlingsgarten - Urnenwahlgrabstätten
mit einem oder mehreren Urnenbeisetzungsplätzen
(belegt)
Den Schmetterlingsgarten finden sie auf dem Südfriedhof neben der
Lutherrose. Auch für diese Grabart gibt es ein gesondertes Grabfeld. Die
Pflege der gesamten Anlage obliegt der Friedhofsverwaltung. Es ist nur eine vom Friedhof
gestellte Grabplatte zulässig. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist
möglich. |
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Ruhezeit der Särge in Neumünster
jeweils 25 Jahre.
Ruhezeit der Urnen in Neumünster jeweils 20 Jahre.
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